Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen im Rahmen von Beherbergungsverträgen über Mobilehomes zwischen

Herrn Josef Schramm, Frankenstraße 21, 96247 Michelau, 

– im Folgendem „Anbieter“ bzw. „Eigentümer“

und 

dem Kunden

– im Folgendem „Kunde“ bzw. „Gast“ bzw. „Mieter“

§ 1 Geltung der AGB


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


(2) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung


Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an mail@comfortchalet-obermain.de oder rufen uns unter + 49 (0) 9571 8700862 an.
Können wir Ihnen das gewünschte Ferienhaus in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der Buchung sowie die Rechnung. Der Vertrag ist allerdings erst zustande gekommen, wenn der Gast auch die Anzahlung nach § 3 S. 1 der AGB geleistet hat bzw. bei kurzfristigen Buchungen, also solchen, die weniger als 21 Tage vor der Anreise erfolgen, nach Zahlung des vollen Rechnungsbetrages.

§ 3 Zahlungsbedingungen


Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen, keine EC-Karten und Kreditkarten bzw. Schecks.

Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei der Schlüsselübergabe ist eine Kaution in Höhe von 400 € als Sicherheit für eventuelle Schäden zu zahlen. 

Die Rückerstattung erfolgt, wenn die Unterkunft und das Inventar am Ende des Aufenthaltes gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand übergeben worden sind.

§ 4 An- und Abreise

Vor Anreise erhält der Mieter in der Buchungsbestätigung u.a. die  Anreisebeschreibung sowie  genaue  Angaben,  wo sich  der  Schlüssel für das Ferienobjekt befindet. Am Buchungstag muss der Mieter mindestens 25 Jahre alt sein. Jugendgruppenreisen sind nicht erlaubt.

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. 

Am Abreisetag ist das Haus bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Hauseigentümer behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.

Auch bei bestellter Endreinigung obliegt dem Mieter die Verpflichtung das Objekt besenrein zu hinterlassen, sowie das Ausräumen des Kühlschrankes, Ausräumen der Geschirrspülmaschine, Abwasch und Einräumen des Geschirrs, Reinigung des Backofens, Entfernen aller Lebensmittel, Leeren aller Mülleimer, Reinigung des Grills.

§ 5 Das Ferienhaus

Bei der angegebenen Hausgröße handelt es sich um Außenmaße.
Das Ferienhaus wird vom Eigentümer in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Eigentümer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Eigentümer.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

Gartenmöbel stehen dem Mieter soweit im Objekt vorhanden und im Inserat ausgewiesen in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann die Verfügbarkeit von Gartenmöbeln nicht garantiert werden. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung von Gartenmöbeln zeitlich verzögern.

Das Aufstellen von Zelten auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Eigentümer des Grundstücks hat das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. 

Die Sauna kann nach vorheriger Absprache mit dem Hauseigentümer genutzt werden.

Bei Nutzung des Familienschwimmteiches und auch der Sauna ist der Mieter aus Sicherheitsgründen verpflichtet, jede Anweisung des Hauseigentümers Folge zu leisten. Die Nutzung des Schwimmteiches und der Sauna erfolgen auf eigene Verantwortung. Kinder dürfen sich im Teichbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten.

Die Nutzung des gesamten Teichs und Saunabereiches erfolgt auf eigene Verantwortung – wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass kein Bademeister vor Ort ist! Der Mieter verpflichtet sich, jegliche Vorsorge zum sicheren Gebrauch des Schwimmteiches und der Sauna für ihn, seine Familie sowie potentielle weitere Gäste zu treffen – dies gilt insbesondere auch für Kinder. Weiterhin sind Kinder unter 10 Jahren sowie Nichtschwimmer dazu verpflichtet nur mit geeigneten Schwimmhilfen und unter Aufsicht von Erwachsenen den Teich zu nutzen/ zu schwimmen. Des Weiteren dürfen sich Kinder älter als 10 Jahre ebenfalls nur unter Aufsicht von Erwachsenen im Teichbereich aufhalten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Vermieter jegliche Haftung diesbezüglich ausschließt. Der Mieter verpflichtet sich, die Gesamtverantwortung für sich, seine Familie und Gäste zu übernehmen, andernfalls ist es ihm untersagt die Sauna und den Teichbereich zu nutzen! Abschließend ist es untersagt vom Beckenrand in den Teich zu springen. Die Aufsichtspflicht obliegt hierbei ebenfalls den Eltern. Eltern haften für Ihre Kinder.

§ 6 Haustiere


Haustiere sind nicht erlaubt

§ 7 Untervermietung und Überlassung

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung sowie des Beherbergungsvertrages an Dritte ist nicht erlaubt.


§ 8 Aufenthalt


Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Haus von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist dies vorher mit dem Eigentümer abzusprechen. Für diese Personen ist ein gesondertes Entgelt zu bezahlen, das in Absprache mit dem Eigentümer festzulegen ist.
Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Ferienhauses Schramm einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

§ 9 Reiserücktritt


Bei einem Rücktritt vom Beherbergungsvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag 20% des vereinbarten Preises
bis zu 45 Tage vor dem Anreisetag 40% des vereinbarten Preises
bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten Preises
bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises
1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 90% des vereinbarten Preises

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 10 Kündigung und Rücktritt durch den Vermieter


Der Anbieter kann den „Beherbergungsvertrag“ fristlos kündigen, wenn sich ein Gast in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Anbieter behält jedoch den Anspruch auf das Entgelt. Der Anbieter muss sich jedoch den Wert der eingesparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich etwaiger Erstattungen durch Dienstleister.

Der Anbieter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn der Anbieter an der Erfüllung des Vertrages durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände gehindert wird; in diesem Fall hat der Anbieter den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären. Tritt der Anbieter vom Vertrag zurück, so verliert der Anbieter den Anspruch auf den vereinbarten Gesamtbetrag. 

§ 11 Gewährleistung und Haftung des Eigentümers


(1) Die Gewährleistung richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. 

(2) Die Haftung des Anbieters für Schäden ist allerdings auf die vertragswesentlichen Pflichten des Anbieters beschränkt. Diese sind die Überlassung des Ferien-hauses zum vertragsgemäßen Gebrauch, der Zugang zum Ferienhaus und die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten. 

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlungen und positiver Vertragsverletzung oder Verschulden beim Vertragsschluss auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. 

(4) Alle Einschränkungen der Haftung gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geht.

§ 12 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Eigentümer unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Eigentümer gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Eigentümer deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Eigentümer behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

(2) Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Eigentümer hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

(3) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Eigentümer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Eigentümer keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Eigentümer und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; 
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; 
dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Eigentümer des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Eigentümer des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

§ 13 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.

(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist nicht erlaubt.

(4) Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur im Außenbereich erlaubt.

(5) Das Wäschewaschen und -trocknen ist in der Wohnung untersagt. Bei Bedarf ist das Waschen beim Anbieter möglich, pro Waschmaschine 4,00 Euro inkl. Waschmittel. Das Trocknen der Wäsche oder Badesachen/ Handtücher ist auf der Freifläche oder der Terrasse des Ferienhauses gestattet. Das Spannen von Wäscheleinen auf der Terrasse ist nicht erlaubt. Hier stehen Wäscheständer zur Verfügung.

(6) Unser hauseigener Parkplatz bietet 1 überdachten PKW-Stellplatz. Bitte achten Sie darauf, dass kein Fahrzeug die Ausfahrt des Geländes versperrt.

(7) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist im Ferienhaus nicht erlaubt. 

(8) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 14 Schriftform


Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

§ 15 Salvatorische Klausel


Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gilt immer das deutsche Recht.

§ 16 Anwendbares Recht

Für den Vertrag gilt deutsches Recht.

§ 17 Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform 

Der Anbieter nimmt derzeit nicht an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann weder ein solches Verfahren noch die von der EU-Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS-Plattform) von unseren Kunden genutzt werden. 

§ 18 Datenschutz

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß den deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen verarbeitet.